Telekom „Umzugsentgelt“

Hallo zusammen. Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit der Thematik aus. Bei einem Umzug hat man ja ein Sondernkündigungsrecht, sollte der Anbieter die bisherige Leistung nicht an neuen Standort erbringen können.

Was passiert aber wenn dies möglich ist? Klar habe ich dann kein Sonderkündigungsrecht. Darf die Telekom hier aber ein „Umzugsentgelt“ verlangen?

Ich würde ja meinen, bei zusätzlichen Kosten müsste die Telekom diese tragen, wenn sie mir das Sonderkündigungsrecht verwehren?

Weiß jemand wie die Rechtslage hier aussieht?