Ist es asozial wenn ich nicht kündige und nochmal Elterngeld beziehe obwohl ich nicht in den Beruf zurückkehren möchte

Hallo Zusammen, Ich bin 26 Jahre alt und aktuell schwanger (3. Monat) mit meinem zweiten Kind. Im Herbst 2022 habe ich eine Ausbildung angefangen da mir mein erster Beruf nicht so gut gefallen hat. Als ich den Vertrag unterschrieben habe wusste ich noch nicht, das ich schwanger bin. Mein Mann und ich wollten Kinder doch eigentlich nicht so früh. Trotzdem haben wir uns dann fur das Kind entschieden. Ich wollte weiter arbeiten um das erste Ausbildungsjahr fertig zu machen und dann in die Ausbildung zurückzukehren. Da ich aber mit Kindern arbeite bekam ich sofort ein Beschäftigungsverbot. Ich habe mich dann über die Schwangerschaft selbstständig gemacht (selbstverständlich mit Erlaubnis meines Arbeitgebers) und verdiene damit jetzt gut. Nun lauft meine Elternzeit aus und ich bin erneut schwanger. Hier kommt meine Frage. Ist es asozial nochmal Elternzeit dort zu beantragen? Wer schwanger ist kann nicht gekündigt werden, daher muss ich selber kündigen oder eben nicht. Ich bekomme sowieso wenig Elterngeld, für mich wäre es vorallem wegen der Krankenversicherung lohnenswert.

Jedoch weiß ich, dass ich nicht in die Ausbildung zurück gehen werde. Ich möchte lieber Studieren und die Zeiten meiner Ausbildung (eigentlich nur nachmittags Arbeit) lassen sich nicht mit den Kindergarten Zeiten vereinbaren. Mein Mann arbeitet vollzeit und schichtet weshalb ich meine Zeiten nach den Kindern richten muss.

Es ist vielleicht noch relevant zu wissen, dass ich bei der Stadt angestellt bin und es hier nicht um einen kleinen Betrieb geht der finanziell leiden könnte.

In meinem Umfeld sind sich alle einig, dass ich weiterhin dort bleiben soll aber irgendwie weiß ich nicht ob das asozial ist. Ich arbeite seit ich 18 bin habe immer in alle Kassen eingezahlt und habe das Gefühl vielleicht Menschen Geld wegzunehmen die es dringender brauchen könnten...